Naturschutz und Verhaltensregeln

Naturschutz und Verhaltensregeln

Natur erleben – Natur bewahren

Naturschutzgebiet Karwendel

Gemeinsam für den Schutz unseres Naturjuwels

Die unvergleichliche Schönheit des Rißtals zieht Jahr für Jahr viele Naturliebhaber an.
Zum Schutz dieses einzigartigen Naturjuwels ist es unerlässlich, die Besucherströme in geordnete Bahnen zu lenken.

  • Dafür stehen entlang der Mautstraße ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
  • Ebenso wichtig sind verbindliche Verhaltensregeln, die helfen, die Schönheit und Ursprünglichkeit des Naturschutzgebiets zu bewahren.
    Diese Verhaltensregeln sind natürlich gesetzlich verankert und werden von den Karwendelpark-Rangern und der Bergwacht mit großer Sorgfalt überwacht. Bei Verstößen erfolgt eine konsequente Ahndung, um das Rißtal als Schatzkammer der Natur für kommende Generationen zu erhalten.

Gemeinsam für den Schutz des Rißtals

Die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick:

Foto: Verbote und Gebote für das Naturschutzgebiet in Hinterriss
  • Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden.
  • Campieren (Nächtigen im Fahrzeug) und Zelten sind im gesamten Schutzgebiet – einschließlich der Mautstraße und aller Parkplätze – strengstens verboten.
  • Für eine Übernachtung stehen in der Umgebung zahlreiche Hotels, Almhütten und Campingplätze zur Verfügung.
    Campen können Sie zum Beispiel in Achenkirch, Maurach am Achensee, am Walchen- und Barmsee, in Arzbach bei Lenggries, in Krün, Mittenwald und Scharnitz. Auch Nachstellplätze finden Sie in Fall, Einsiedel (Walchensee) und Mittenwald.
  • Mountainbike-Touren sind ausschließlich auf den dafür freigegebenen und ausgewiesenen Routen vom 1. Mai bis 31. Oktober erlaubt.
Foto: Wanderer auf einem Wanderweg durch den Wald bei Hinterriss Eng